4. Juli 2023
Auswirkungen der PV-Anlagen auf das Stromnetz
Der sprunghafte Anstieg von Netzzugangsanträgen für neue PV-Anlagen in den letzten Monaten war und ist für alle Netzbetreiber in Österreich und natürlich auch für uns eine große Herausforderung. Unsere Ziele sind in dieser Situation aber klar: Wir wollen die Netzstabilität gewährleisten und mittelfristig auch jede gewünschte Einspeiseleistung ermöglichen.
In den letzten Monaten hört man oftmals, dass die Einspeiseleistung von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber beschränkt wurde. Dahinter steckt keineswegs eine böse Absicht, sondern technische und regulatorische Begebenheiten, die man nicht innerhalb von wenigen Wochen lösen kann. Denn, was viele vermutlich nicht wissen: Bisher war es den Netzbetreibern nicht erlaubt, die Stromnetze auf einen möglichen PV-Boom vorsorglich, d.h. ohne konkreten Bedarf, auszubauen. Es galt ganz klar die Devise, dass Leerkapazitäten ohne konkreten Bedarf vermieden werden sollen. Diese regulatorischen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass die Netzaufnahmefähigkeit für die vielen PV-Anlagen in manchen Bereichen beschränkt ist. Unser oberstes Ziel muss es sein, die Netzstabilität zu gewährleisten.
Daher machen wir für jede PV-Anlage, für die ein verbindlicher Netzzugangsantrag gestellt wird, eine Netzberechnung im Niederspannungsnetz, mit der wir überprüfen, ob die zusätzliche Anlage die Netzstabilität durch ein Überschreiten von allgemein festgelegten Grenzwerten beeinträchtigen könnte. Für eine sichere Versorgung der Netzkunden müssen Stromnetzbetreiber aus dieser Berechnung heraus manchmal die maximale Einspeiseleistung in das Stromnetz begrenzen, damit, wie oben bereits erwähnt, die Versorgungsqualität und -sicherheit aller Stromnetzkunden sichergestellt ist. Bei Haushalten etwa kann es notwendig sein, dass die Einspeiseleistung in das Stromnetz z.B.: auf 4 kW herab-gesetzt bzw. begrenzt wird. Diese Begrenzung sieht im ersten Moment nach einer deutlichen Einschränkung aus. Man muss jedoch bedenken, dass die PV-Anlage selbst nur zu bestimmten Stunden im Jahr die jeweilige Maximalleistung erreicht.
Darüber hinaus gilt diese Begrenzung nur für den in das Stromnetz eingespeisten Strom, d.h. im eigenen Haus kann man selbstverständlich jederzeit die gesamte Erzeugung der PV-Anlage verbrauchen. Unsere Berechnungen zeigen, dass man z.B.: bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von 11 kWp und einer Begrenzung von 4 kW immer noch 75% – 85% des erzeugten Überschussstroms in das Stromnetz einspeisen kann und damit auch in diesen Fällen der Großteil des Stroms verwertet wird.
Trotz der regulatorischen Hürden steht für uns der rasche Anschluss jeder PV-Anlage im Fokus. Und nicht nur das: Wir wollen, dass jede PV-Anlage ihre maximale Leistung ins Netz einspeisen kann. Uns ist bewusst, dass wir dies aus Gründen des Netzausbaus nicht immer erfüllen können. Ebenso kann ein Netzausbau oftmals nicht sofort umgesetzt werden (z.B.: aktuelle Lieferzeit für neue Trafos liegt bei 50 – 60 Wochen). Langfristig gesehen ist aber klar, dass wir, wenn wir die Energiewende vorantreiben wollen, jede PV-Anlage brauchen werden.
Im KWG-Netzgebiet werden wir uns als Stromnetzbetreiber jedenfalls um die maximale Aufnahmefähigkeit für alle Anlagen bemühen. Seit Anfang 2023 wurden schon mehrere Netzverstärkungen errichtet, einige befinden sich derzeit in Umsetzung und weitere Projekte sind in Planung. Unsere Priorität liegt im Moment bei besonders systemkritischen Bereichen oder dort, wo es Synergieeffekte mit anderen Projekten gibt.
In den letzten Monaten hört man oftmals, dass die Einspeiseleistung von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber beschränkt wurde. Dahinter steckt keineswegs eine böse Absicht, sondern technische und regulatorische Begebenheiten, die man nicht innerhalb von wenigen Wochen lösen kann. Denn, was viele vermutlich nicht wissen: Bisher war es den Netzbetreibern nicht erlaubt, die Stromnetze auf einen möglichen PV-Boom vorsorglich, d.h. ohne konkreten Bedarf, auszubauen. Es galt ganz klar die Devise, dass Leerkapazitäten ohne konkreten Bedarf vermieden werden sollen. Diese regulatorischen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass die Netzaufnahmefähigkeit für die vielen PV-Anlagen in manchen Bereichen beschränkt ist. Unser oberstes Ziel muss es sein, die Netzstabilität zu gewährleisten.
Daher machen wir für jede PV-Anlage, für die ein verbindlicher Netzzugangsantrag gestellt wird, eine Netzberechnung im Niederspannungsnetz, mit der wir überprüfen, ob die zusätzliche Anlage die Netzstabilität durch ein Überschreiten von allgemein festgelegten Grenzwerten beeinträchtigen könnte. Für eine sichere Versorgung der Netzkunden müssen Stromnetzbetreiber aus dieser Berechnung heraus manchmal die maximale Einspeiseleistung in das Stromnetz begrenzen, damit, wie oben bereits erwähnt, die Versorgungsqualität und -sicherheit aller Stromnetzkunden sichergestellt ist. Bei Haushalten etwa kann es notwendig sein, dass die Einspeiseleistung in das Stromnetz z.B.: auf 4 kW herab-gesetzt bzw. begrenzt wird. Diese Begrenzung sieht im ersten Moment nach einer deutlichen Einschränkung aus. Man muss jedoch bedenken, dass die PV-Anlage selbst nur zu bestimmten Stunden im Jahr die jeweilige Maximalleistung erreicht.
Darüber hinaus gilt diese Begrenzung nur für den in das Stromnetz eingespeisten Strom, d.h. im eigenen Haus kann man selbstverständlich jederzeit die gesamte Erzeugung der PV-Anlage verbrauchen. Unsere Berechnungen zeigen, dass man z.B.: bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von 11 kWp und einer Begrenzung von 4 kW immer noch 75% – 85% des erzeugten Überschussstroms in das Stromnetz einspeisen kann und damit auch in diesen Fällen der Großteil des Stroms verwertet wird.
Trotz der regulatorischen Hürden steht für uns der rasche Anschluss jeder PV-Anlage im Fokus. Und nicht nur das: Wir wollen, dass jede PV-Anlage ihre maximale Leistung ins Netz einspeisen kann. Uns ist bewusst, dass wir dies aus Gründen des Netzausbaus nicht immer erfüllen können. Ebenso kann ein Netzausbau oftmals nicht sofort umgesetzt werden (z.B.: aktuelle Lieferzeit für neue Trafos liegt bei 50 – 60 Wochen). Langfristig gesehen ist aber klar, dass wir, wenn wir die Energiewende vorantreiben wollen, jede PV-Anlage brauchen werden.
Im KWG-Netzgebiet werden wir uns als Stromnetzbetreiber jedenfalls um die maximale Aufnahmefähigkeit für alle Anlagen bemühen. Seit Anfang 2023 wurden schon mehrere Netzverstärkungen errichtet, einige befinden sich derzeit in Umsetzung und weitere Projekte sind in Planung. Unsere Priorität liegt im Moment bei besonders systemkritischen Bereichen oder dort, wo es Synergieeffekte mit anderen Projekten gibt.