Hier können Sie bequem und unkompliziert alle wichtigen Vorgänge rund um Ihre Mitgliedschaft verwalten. Ob Sie Ihre Mitgliedschaft übertragen oder Ihre Anteile aufstocken möchten – alle notwendigen Schritte finden Sie hier.
Alle Änderungen können Sie auch direkt hier vornehmen. Klicken Sie dazu auf „Inhalt laden“
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Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft übertragen möchten, füllen Sie bitte das Onlineformular aus. Wichtig ist, dass die Person, die die Geschäftsanteile übernimmt KWG Stromkunde ist.
Wenn das Mitglied bereits verstorben ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Erbinnen und Erben. Sie benötigen dafür die Einantwortungsurkunde in der die Erbinnen und Erben angeführt sind.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, füllen Sie bitte das Onlineformular aus.
Nach der Sperrfrist von 2 Jahren werden die Anteile auf Ihr Konto überwiesen. Die Sperrfrist startet bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte mit Ende des jeweiligen Jahres. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte startet die Sperrfrist erst mit Ende des darauffolgenden Jahres.
Wenn Sie Ihren Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten, füllen Sie bitte das Onlineformular aus.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie den Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten:
– Ihr Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil wird automatisch jährlich für die bekanntgegebene Anlage (Strom oder Breitband) eingelöst.
– Die automatische Einlösung erfolgt normalerweise bis zum 30.06. eines Jahres.
– Voraussetzung für die automatische Einlösung ist zum Zeitpunkt der Einlösung eine Versorgung mit elektrischer Energie durch KWG (aktiver Energieliefervertrag), sowie eine aktive, nicht gekündigte Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Nutzung des Mitgliedervorteils für den alleinigen Bezug einer Netzdienstleistung von KWG ohne Energieliefervertrag ist nicht möglich. Kann der Gutschein nicht automatisch eingelöst werden, etwa weil kein aktiver Energieliefervertrag mit KWG vorhanden ist, verfällt der Gutschein für den Mitgliedervorteil in diesem Jahr und kann auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
– Eine Änderung der Anlage für den automatischen Gutscheinabzug können Sie bis zum 31.03. eines Jahres bekannt geben. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular einfach noch einmal aus. Danach bekanntgegebene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Jede bekannt gegebene Änderung der Anlage ersetzt eine allenfalls zuvor bekannt gegebene Anlage.
– Sollten Sie Ihren Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil für Strom einlösen, erfolgt keine automatische Anpassung des monatlichen Teilzahlungsbetrags. Anpassungen des Teilzahlungsbetrags können mit dem KWG Kundencenter vereinbart werden.
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