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Bürgerbeteiligung

 

Seit 100 Jahren produzieren wir als Genossenschaft sauberen Strom in der Region. Bürgerbeteiligung und Stromerzeugung sind Teil der DNA von KWG. Mit unseren vielen Bürgerbeteiligungsprojekten, die wir in den letzten Jahren realisiert haben, haben wir die Förderung des Ausbaus der nachhaltigen Energieversorgung und die Förderung der regionalen Wirtschaft kombiniert und so eine attraktive Beteiligungsmöglichkeit geschaffen.

Sie können bereits jetzt im unten angeführten Formular Ihr Interesse dafür unverbindlich registrieren. Wir werden Sie vor dem Start der Bürgerbeteiligung rechtzeitig kontaktieren.



    KONTAKT

    GEWÜNSCHTER BETEILIGUNGSBETRAG

    NACHRICHT

    Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung

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    Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung

    Das Geld wird zur Errichtung von PV-Anlagen oder Wasserkraftwerken in der Region verwendet.

    Es können sich alle juristischen und natürlichen Einzelpersonen über 18 Jahren beteiligen, auch dann, wenn Sie keine KWG Kundin / kein KWG Kunde sind. Gerne machen wir aber Interessenten ein Angebot für eine nachhaltige und günstige Stromversorgung durch KWG. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden (99,35%) und die Weiterempfehlungsrate (98,81%) sprechen für sich.

    Sie können sich zunächst auf unserer Website für die Bürgerbeteiligung anmelden. Die Beteiligung selbst erfolgt, indem Sie Gutscheine im Vorverkauf erwerben. Wegen der Vorauszahlung und der verzögerten Einlösbarkeit erhalten Sie dabei einen Stammkundenrabatt (entspricht einer jährlichen Rückzahlung wie bei den Paketen angegeben).

    Je nach Bürgerbeteitligungsprojekt bieten wir KWG Stromgutscheine aber auch Gutscheine von regionalen Einkaufsmöglichkeiten an. Sie können Gutscheine von KWG oder von Einkaufsmöglichkeiten in der Region auswählen. Sie können bereits bei der Anmeldung für die Bürgerbeteiligung angeben, welche Gutscheine Sie haben möchten. Die einmal getroffene Auswahl bleibt in den Folgejahren gleich.

    Mit diesen Gutscheinen möchten wir insbesondere auch die regionale Wirtschaft unterstützen. Es stehen nur die in der jeweiligen Bürgerbeteitligung genannten Gutscheine zur Auswahl.

    Die Ausgabe der Gutscheine folgt dem Datum des Startes der jeweiligen Bürgerbeteiligung.

    Nein, in diesem Bürgerbeteiligungsmodell kaufen Sie – rechtlich gesehen – Gutscheine. Einkommens- oder Ertragssteuern fallen daher keine an.

    Die KWG Gutscheine können im KWG Kundencenter oder unter www.kwg.at eingelöst werden und gelten für alle Produkte und Dienstleistungen von KWG. Die regionalen Einkaufsgutscheine können sie bei den jeweiligen Einkaufsmöglichkeiten einlösen.

     

    Die Gutscheine sind nicht personenbezogen und können weitergegeben oder verschenkt werden.

    KWG Gutscheine haben eine Gültigkeit von 30 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit der regionalen Einkaufsgutscheine ist von den Ausstellern der Gutscheine festgelegt.

    KWG ist ein seit 100 Jahren tätiges Unternehmen, welches finanziell und personell stabil aufgestellt ist. Der Erwerb von Gutscheinen beinhaltet aber immer ein gewisses Risiko. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der vorab hingegebene Kaufpreis teilweise oder zur Gänze verloren ist, dies insbesondere dann, wenn über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

    Wir arbeiten immer wieder an Projekten, an welchen eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Aktuelle Informationen entnehmen Sie unserer Website, unseren Social Media Kanälen. Kundinnen und Kunden sowie Mitglieder erhalten gesonderte Aussendungen.