Bitte verwenden Sie dazu das Online-Formular zur Antragstellung. Nach der Übermittlung Ihrer Daten werden wir die elektrotechnischen Voraussetzungen prüfen und Ihnen eine Netzzusage übermitteln. Beachten Sie bitte überdies die Technischen Bedingungen und Betriebsanweisung für den Parallelbetrieb von Photovoltaikanlagen mit dem Versorgungsnetz der KWG.
Ihre Anfrage ist verbindlich. Unverbindliche Netzprüfungen sowie telefonische Auskünfte zu verfügbaren Einspeiseleistungen sind nicht möglich.
Netzaufnahmefähigkeit für neue Erzeugungsanlagen
Zuletzt aktualisiert 22.08.2024
Anteil Trafostationsabgänge Anteil potentiell betroffene Kundenanlagen
Aufnahmefähigkeit gegeben
Aktuelle Erzeugungsanlagen können über das Ausmaß der erworbenen Bezugsleistung hinaus genehmigt werden. Die tatsächlich verfügbare Leistung je Abgang kann variieren und wird bei der Netzberechnung nach einem Antrag auf Netzzutritt individuell berechnet.
72,05% 52,22%
Aufnahmefähigkeit mit Begrenzung für neue Erzeugungsanlagen auf Bezugsleistung
Neue Erzeugungsanlagen bis max. 20 kWp können derzeit nur im Ausmaß der erworbenen Bezugsleistung genehmigt werden. Bei den meisten Haushalten entspricht dies 3 bis 4 kVA. Eine unserer Musterberechnungen zeigt, dass man z.B.: bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von 11 kWp und einer Begrenzung der Einspeiseleistung auf 4 kVA immer noch 75% – 85% des erzeugten Überschussstroms in das Stromnetz einspeisen kann und damit auch in diesen Fällen der Großteil des Stroms vergütet wird.
27,73% 47,47%
Keine weitere Aufnahmefähigkeit
Neue Erzeugungsanlagen können derzeit zwar an das KWG Stromnetz angeschlossen werden, es darf aber aus technischen Gründen keine Einspeisung in das KWG Stromnetz erfolgen (Begrenzung der Einspeiseleistung auf 0 kVA). Ein Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist aber möglich.
0,23% 0,31%
Anlagengröße: 0 bis 20 kWp – 10 Euro pro kVA
Anlagengröße: 21 bis 250 kWp – 15 Euro pro kVA
Anlagengröße: 251 bis 1.000 kWp – 35 Euro pro kVA
Anlagengröße: 1.001 bis 20.000 kWp – 50 Euro pro kVA
Anlagengröße: mehr als 20.000 kWp – 70 Euro pro kVA
Voraussetzung für die Gültigkeit der Netzzusage ist die fristgerechte Begleichung der Rechnung für den pauschalierten Netzzutritt. Die Rechnung wird Ihnen in den nächsten Wochen zugestellt.
Eine nachträgliche Änderung der genehmigten Leistung ist nicht möglich. Ein bereits genehmigter Antrag kann jedoch zurückgezogen werden, wofür
pauschal 50 Euro exkl. MwSt. verrechnet bzw. vom bereits bezahlten Netzzutritt einbehalten werden. Nach dem Zurückziehen eines Antrags steht die freigewordene Leistung wieder allen Netzbenutzerinnen und Netzbenutzern zur Verfügung.
Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, werden zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz angeschlossen, ohne dass hierfür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt.
Falls zur Einspeisung der gewünschten Leistung ein Netzausbau erforderlich ist, erfolgt ein gesondertes Angebot für den darüberhinausgehenden Netzzutritt.
Hinweise:
1. Ihr bestehender Wechselrichter bleibt bestehen: Befüllen Sie den Antrag nur mit jenen Daten der neuen Anlage und vermerken Sie im Feld „MITTEILUNG AN DEN NETZBETREIBER“, dass die bestehende Photovoltaikanlage mit dem Wechselrichter nicht verändert wird.
2. Ihr bestehender Wechselrichter wird durch einen neuen ersetzt: Befüllen Sie den Antrag mit jenen Daten, bei denen auch die bestehenden Solarmodule inkludiert sind, geben Sie die Daten des neuen Wechselrichters an und vermerken Sie im Feld „MITTEILUNG AN DEN NETZBETREIBER“, dass der bestehende Wechselrichter durch einen neuen ersetzt wird.
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