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Wollen auch Sie Mitglied werden?

 

Als KWG Genossenschaftsmitglied gestalten Sie aktiv die Energiewende mit. Sie erwerben Anteile an der Genossenschaft und sind somit Eigentümerin oder Eigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Mitglied werden können.

Wichtige Fragen und Antworten

Sie können KWG Mitglied werden, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben im Verteilnetzgebiet ihren Wohnsitz oder betreiben in diesem Gebiet ein Gewerbe. In Ausnahmefällen können auch andere Personen die Mitgliedschaft erwerben.
2. Sie beziehen Strom von KWG.

Als Mitglied dürfen Sie an der Generalversammlung teilnehmen. Bei der Generalversammlung können Sie abstimmen, Fragen stellen und Anträge stellen.

Bis zum 50. Geschäftsanteil erhalten Sie pro Geschäftsanteil jährlich 0,50 Euro als KWG Gutschein, ab dem 51. Geschäftsanteil 0,20 Euro. Je nach Dauer der Mitgliedschaft und Anzahl der Anteile profitieren sie von weiteren Mitgliedervorteilen durch das KWG Treuekraftwerk.

Als Mitglied muss ich zwischen einem und 400 Geschäftsanteilen zeichnen und einzahlen. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 8 Euro. Die Mitglieder haften nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Jedoch sind Sie als Mitglied z.B. im Falle eines Konkurses nachschusspflichtig. Das heißt, dass Sie nach Verbrauch der gezeichneten Anteile das einfache ihrer Anteile nachschießen müssen. Änderungen, wie z.B. Adresse, Name oder Beruf müssen der Genossenschaft bekannt gegeben werden.

Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im KWG Netzgebiet wohnen. In Ausnahmefällen ist eine Mitgliedschaft auch dann möglich, wenn Sie außerhalb unseres Netzgebietes wohnen.

 

Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus:

    Beitrittserklärung

    ANTRAGSTELLERIN / ANTRAGSTELLER

    Ich habe einen aktiven Stromliefervertrag von KWG:*

    Mein Netzanbieter ist KWG:*

    Sollten Sie nicht im Netzgebiet von KWG wohnen, kann in Ausnahmefällen trotzdem eine Mitgliedschaft erworben werden. Bitte schreiben Sie Ihre Beweggründe für einen Beitritt zur Genossenschaft in das folgende Textfeld. Darin sollten Sie kurz zusammenfassen, warum Sie KWG Mitglied werden möchten. Ihre Beweggründe werden dann in der nächsten Vorstandssitzung der Genossenschaft, die alle 2-3 Monate stattfindet, besprochen.

    Teil der Genossenschaft zu sein, bedeutet Teil einer Wertegemeinschaft zu sein, die sich gegenseitig unterstützt. In Anlehnung an die Grundprinzipien einer Genossenschaft, die Friedrich Wilhelm Raiffeisen bereits vor 150 Jahren formuliert hat, pflegen unsere Mitglieder auch heute noch die folgenden Grundsätze:

    Selbsthilfe und Solidarität: Unser gemeinsames Ziel ist es, das wirtschaftliche und soziale Wohl aller Mitglieder langfristig zu verbessern. Dazu bündeln wir unsere Kräfte und stellen Miteinander und Gemeinwohl in den Vordergrund.
    Verantwortung und Unabhängigkeit: Wir übernehmen die Verantwortung für die Genossenschaft und bewahren ihre Unabhängigkeit.
    Selbstbestimmung und Vertrauen: Jedes Mitglied hat eine gleichberechtigte Stimme und kann sich aktiv für die Genossenschaft engagieren und transparent informieren. Im Alltag vertrauen wir der Führung der Genossenschaft und unterstützen diese.

    Ich stimme den Werten von KWG zu:*

    Ich erkläre den Beitritt zu Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen als Mitglied und zeichne

    Anteile. Ein Anteil kostet 8 Euro. Es können zwischen 1 und 400 Anteilen erworben werden. Die Beitrittsgebühr beträgt normalerweise 75 Euro und ist zusätzlich zu den gezeichneten Geschäftsanteilen zu bezahlen. Bis 31.12.2025 wurde die Beitrittsgebühr auf 15 Euro gesenkt!

    Bitte laden Sie ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie hoch.

    Wie möchten Sie Ihren KWG Mitgliedervorteil erhalten?

    Als Genossenschaftsmitglied erhalten Sie je nach Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile einen jährlichen KWG Gutschein als Mitgliedervorteil. Sie können bereits jetzt festlegen, ob Sie den Gutschein per E-Mail erhalten möchten oder ob er automatisch eingelöst werden soll.


    – Einlösung für Strom: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Anlage (Anlagennummer) wir den Gutschein buchen sollen. Die Anlagennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Stromrechnung. Der Gutschein wird bei der nächsten Stromabrechnung berücksichtigt.
    – Einlösung für Breitband: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Breitband-Kundennummer wir den Gutschein buchen sollen. Die Kundennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer monatlichen Breitbandrechnung. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Einhebung der monatlichen Kosten so lange ausgesetzt, bis der Gutscheinwert aufgebraucht ist.


    Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie den Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten:
    – Ihr Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil wird automatisch jährlich für die bekanntgegebene Anlage (Strom oder Breitband) eingelöst.
    – Die automatische Einlösung erfolgt normalerweise bis zum 30.06. eines Jahres.
    – Voraussetzung für die automatische Einlösung ist zum Zeitpunkt der Einlösung eine Versorgung mit elektrischer Energie durch KWG (aktiver Energieliefervertrag), sowie eine aktive, nicht gekündigte Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Nutzung des Mitgliedervorteils für den alleinigen Bezug einer Netzdienstleistung von KWG ohne Energieliefervertrag ist nicht möglich. Kann der Gutschein nicht automatisch eingelöst werden, etwa weil kein aktiver Energieliefervertrag mit KWG vorhanden ist, verfällt der Gutschein für den Mitgliedervorteil in diesem Jahr und kann auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
    – Eine Änderung der Anlage für den automatischen Gutscheinabzug können Sie bis zum 31.03. eines Jahres bekannt geben. Bitte füllen Sie dazu das Formular „Mitgliedervorteil automatisch einlösen“ aus. Danach bekanntgegebene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Jede bekannt gegebene Änderung der Anlage ersetzt eine allenfalls zuvor bekannt gegebene Anlage.
    – Sollten Sie Ihren Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil für Strom einlösen, erfolgt keine automatische Anpassung des monatlichen Teilzahlungsbetrags. Anpassungen des Teilzahlungsbetrags können mit dem KWG Kundencenter vereinbart werden.

    Wie geht es weiter? Ihr Antrag auf Beitritt zur Genossenschaft wird in der nächsten Vorstandssitzung bearbeitet. Diese findet alle 2-3 Monate statt. Nach der Vorstandssitzung werden Sie über Ihre Mitgliedsnummer informiert und um Einzahlung des Mitgliedsbeitrags und der Beitrittsgebühr gebeten. Mit der Einzahlung wird ihre Mitgliedschaft wirksam.

    Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung

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